Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen Katharina Jozic erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (jpg, als Datei, Fachabzüge…)
2. Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, Privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
3. die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
4. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen! Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtig den Fotografen zum Schadenersatz.
5. Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich NICHT. Der Fotograf verpflichtet sich NICHT die Rohdaten nach Abgabe der bearbeiteten Lichtbilder aufzubewahren, bewahrt allerdings eine Kopie der bearbeiteten Lichtbilder als Backup auf. Diese nicht verpflichtend länger als 1 Jahr.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Die Kosten des Shootings sind vor der Abgabe der Lichtbilder zu zahlen!
3. Newbornshooting an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag gegen einen Aufpreis von 15% möglich.
4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
4. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzungswesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schaden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Leistungsstörung, Ausfallshonorar
1. Nach der Bearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online- Galerie für 30 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. 30 Tage nach Online Stellung der Galerie wird diese automatisch offline geschalten wenn es bis dahin (30.Tag nach Online Schaltung) zu keiner Auswahl der Fotos und vollständigen Bezahlung vom Auftraggeber an den Fotografen gekommen ist. Durch ein erneutes Online Schalten der Galerie nach 30 Tagen (auf Wunsch des Auftraggebers), wird eine Gebühr von 30 Euro verrechnet. Diese Online Schaltung gilt für weitere 2 Wochen.
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist (auch für die Dateien die der Auftraggeber ausarbeiten lassen will) ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich ausarbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
3. Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen sofern ein Pauschalpreis vereinbar war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auf für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatz-Ansprüche geltend machen.
6. Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
Link zu aktuellen Fassung der WKO: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-bildverarbeitung.html
7. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
8. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihrer Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung sowie das Erstellen von Collagen ist NICHT gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der internetfreundlichen Variante des Fotografen zu publizieren.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist!
5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
9. Nutzung und Verbreitung
1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes bzw. Pakets ist.
3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
10. Lieferzeiten und Reklamationen
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 2 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
2. Sämtliche Arbeiten werden von mir mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt oder gedruckt werden, so kann ich keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über mich erworben werden.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Pforzheim.
12. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.
Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
13. Sonstiges
1. Es ist nicht gestattet, während des shooting zu fotografieren (Kamera, Handy) oder zu filmen, es sei denn, es wurde anders mit dem Fotografen vereinbart.
3. Es ist untersagt von sämtlichen Bildern auf der Homepage des Fotografen, Kopien (Screenshots) zu machen!
4. Die Lichtbilder dürfen vom Fotografen nach Vereinbarung für Werbezwecke verwendet werden: Veröffentlichung auf Homepage, Facebook, Instagram, auch für Prints und Vervielfältigungen, Ausstellung auf Messen etc.